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05.09.2013

Diego Rivera

Diego María de la Concepción Juan Nepomuceno Estanislao de la Rivera y Barrientos Acosta y Rodríguez (* 8. Dezember oder 13. Dezember 1886 in Guanajuato; † 24. November 195 ...[weiter...]

12.08.2013

Teotihuacán

Teotihuacán ist eine ehemalige Stadt im mexikanischen Bundesstaat México. Die heutige Ruinenstätte liegt in der Nähe der heutigen Stadt San Juan Teotihuacán mit etwa 45.000 ...[weiter...]

25.06.2013

Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise


Hier sind die allgemeine Reiseinformationen empfohlen durch das Auswärtige Amt zu finden



Straßenverkehr / V ...[weiter...]

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25.06.2013

Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise  

 

 

Hier sind die allgemeine Reiseinformationen empfohlen durch das Auswärtige Amt zu finden  

 

 

 

Straßenverkehr / Verkehrsverbindungen  

 

Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.  

Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an. Busfahrten in den Bussen der 1. Klasse entsprechen gutem europäischen Standard. Busse der 2. und 3. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden.  

Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von April bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen. Insbesondere auf abgelegenen Straßen kam es in der Vergangenheit zu bewaffneten Raubüberfällen krimineller Banden. Von Nachtfahrten (auch mit Bussen) wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land dringend abgeraten. Auch zu Urlaubsreisen mit Wohnmobil/Campingwagen kann wegen der ungenügenden Zahl von bewachten Campingplätzen nicht geraten werden.  

 

In den letzten Monaten wurden wiederholt Linien-Busse auf der Strecke zwischen "Terminal Norte" und der Pyramidenanlage Teotihuacan im Norden von Mexiko-Stadt überfallen. Es wird derzeit davon abgeraten, Teotihuacan mit Linienbussen zu besuchen. Touristenbusse dorthin sind weiterhin unbedenklich.  

 

Reise mit dem PKW/Versicherung  

 

In Mexiko gibt es keine flächendeckende Versicherungspflicht für PKW-Halter. In 14 der 32 mexikanischen Staate, darunter in Yucatán und in Mexiko-Stadt, existiert eine Versicherungspflicht (Haftpflicht) auch für den Fahrer eines PKW; bei Verstößen können Geldbußen verhängt und der PKW beschlagnahmt werden. Gleichzeitig ist jedoch auch in den Staaten mit Versicherungspflicht nicht sichergestellt, dass Versicherungsschutz tatsächlich besteht. Um Rechtsverstöße zu vermeiden und im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein, sollte bei der Anmietung eines PKW stets mit der Autovermietung geklärt werden, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder optional angeboten wird und diese im letzteren Fall unbedingt abgeschlossen werden. Da weniger als 50 Prozent der PKW in Mexiko versichert sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.  

 

Geld / Kreditkarten  

 

Landeswährung ist der Peso ($) = 100 Centavos (¢). Es besteht keine Devisenkontrolle, Einfuhr, Kauf und Verkauf von US-$- und Euro-Noten in Wechselstuben/Hotels sind möglich. Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000,00 US-Dollar müssen deklariert werden.  

Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Zahlungsschwierigkeiten mit ausländischen Kreditkarten. Auch Reiseschecks können eingelöst werden. Außerdem kann an Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, Bargeld mit der entsprechenden Bank-Karte gezogen werden.  

Über „Western Union“ www.westernunion.de kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Partner von „Western Union“ in Deutschland ist die „Reisebank AG“ Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.reisebank.de  

Einzahlungen können auch bei der Deutschen Post AG getätigt werden. Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer und der Unzuverlässigkeit der mexikanischen Banken abzuraten.  

 

Sonstige Hinweise  

 

Für Maße und Gewichte gilt offiziell das Dezimalsystem. Daneben sind US-amerikanische Maße und Gewichte weit verbreitet.  

Strom: 110 V, 60 Hz.  

Der Zeitunterschied gegenüber MEZ beträgt größtenteils minus 7 Stunden, südl. Baja California und nördl. Teil der Westküste 8 Stunden, nördl. Baja California 9 Stunden.  

Die Sommerzeit gilt vom ersten Aprilwochenende bis zum letzten Oktoberwochenende. Einzelne Bundesstaaten weichen hiervon ab.  

 

Nützliche Adressen  

 

Flughafen Mexiko-Stadt  

Tel.: +52 2482 2424 (Zentrale)  

a) Nationale Ankunft (Llegadas nacionales, Sala 1A): +52 2484 2400, Rufnummern +52 2484 2259 und +52 2258 8303  

b) Internat. Ankunft (Llegadas internacionales Sala E1: Zentral- u. Südamerika, Sala E3: Rest der Welt): Rufnummern +52 2482 2400, +52 2482 2288 und +52 2482 2341  

 

Diesen Service gibt es von 06:30 bis 22:00 Uhr.  

Homepage des Flughafens: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.aicm.com  

Instituto Nacional de Migracion (Ausländerbehörde, zuständig u.a. bei Verlust oder Verlängerung der Touristenkarte)  

Tel.: +52 5387 2400 (Zentrale)  

- Homero 1862, Col. Polanco (Zentralbüro: hier werden Spezialfälle bearbeitet)  

- Av. Ejército Nacional 862, Col. Polanco (hier werden die meisten Ausländerangelegenheiten bearbeitet: FM-2, FM-3, Verlängerung Touristenvisum)  

Homepage: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.inm.gob.mx  

E-Mail: informesdrdf@inami.gob.mx  

Tourismusministerium (Secretaria de Turismo)  

Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco (Zentralbüro)  

Tel.: +52 3002 6300 (Zentrale)  

Touristeninformation: +52 5089 7500 / +52 5250 0123 / +52 5250 0151  

 

Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.sectur.gob.mx  

Homepage Mexiko-Stadt  

Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mexicocity.gob.mx  

Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten in Berlin  

Klingelhöfer Str. 3 , 10785 Berlin  

Tel.: +49 30 2693230  

E-Mail: mail@mexale.de  

 

Die Botschaft erteilt weiterführende Informationen zu Einreise-/Aufenthalt in Mexiko, Erwerbstätigkeit, Visumangelegenheiten sowie allgemeine Auskünfte zum mexikanischen Recht.  

 

Listen von Krankenhäuser und Ärzten finden Sie unter „Regionalärztlichem Dienst“ auf der Website der Deutschen Botschaft unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mexiko.diplo.de  

Telefonieren in Mexiko  

Telefonate nach Deutschland: 0049 + Vorwahl ohne 0 + Rufnummer  

 

Ferngespräche innerhalb Mexikos: Vorwahl 01 + Ortsvorwahl + Rufnummer  

Im Gegensatz zu deutschen Handys haben in Mexiko erworbene Handys eine Ortsvorwahl, die gewählt werden muss:  

Mexikanisches Handy: 044 + Ortsvorwahl + Rufnummer (bei Ortsgesprächen mit gleicher Ortsvorwahl)  

Ferngespräche mit Handy: 045 + Ortsvorwahl + Rufnummer  

Telefonate nach Mexiko: 0052 + Ortsvorwahl + Rufnummer  

Handy: 0052 1 + Ortsvorwahl + Rufnummer  

Der Erwerb eines Handys/einer SIM-Karte in Mexiko ist nach neuester Gesetzgebung nur möglich, wenn die persönlichen Daten des Erwerbers gespeichert werden.  

 

Medizinische Hinweise  

 

Impfschutz  

 

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.  

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.  

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B sowie bei besonderer Exposition auch Tollwut und Typhus empfohlen.  

 

Malaria  

 

Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica (Erreger: p. falciparum) nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.  

Es besteht ganzjährig ein mittleres Übertragungs-Risiko (p. falciparum < 1%) in ländlichen Gebieten unterhalb von 1.000 m Höhe in den südlichen Grenzregionen bzw. ein minimales Risiko in anderen Gebieten.  

Als malariafrei gelten neben Höhenlagen (ca. >1.000m) größere Städte und Yucatan.  

Je nach Reiseprofil kann im Einzelfall das Mitführen einer Notfall-Medikation („Standby“) mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.  

In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll, z. B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.  

 

Dengue-Fieber  

 

Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.  

In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.  

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).  

 

Leishmaniose  

 

Die cutane und mucocutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).  

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:  

• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),  

• ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!), Insektenschutzmittel (Repellents) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,  

• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.  

 

Leptospirose  

 

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.  

Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.  

Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.  

 

HIV / AIDS  

 

Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.  

Durchfallerkrankungen und Cholera  

Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie können in vielen Fällen vermeidbar sein durch Beachtung einfacher Regeln:  

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.  

 

Medizinische Versorgung  

 

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.  

Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.  

Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.  

Lassen Sie sich unbedingt vor einer Reise nach Mexiko durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org).  

Bitte beachten Sie neben unserem generellen  

 

Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:  

 

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.  

 

Die Angaben sind:  

• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;  

• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;  

• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;  

• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.  

 

Landesspezifische Sicherheitshinweise  

 

Kriminalität  

 

Die Kriminalität stellt in Mexiko ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Allein in Mexiko-Stadt werden täglich mehrere Hundert kriminelle Delikte gemeldet, die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen. Dies ist vor dem Hintergrund einer Großstadt von ca. 25 Mio. Einwohnern zu sehen. Immer wieder sind auch Polizeikräfte bzw. uniformiertes Sicherheitspersonal an Straftaten beteiligt. Den gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Sicherheitskräften und der Organisierten Kriminalität sowie der Drogenbanden untereinander sind seit Beginn des Kampfes gegen die Organisierte Kriminalität Ende 2006, in dem auch Militär eingesetzt wird, mehr als 42.000 Menschen zum Opfer gefallen. Die Gewalt ist besonders ausgeprägt in den nördlichen Bundesstaaten an der Grenze zu den Vereinigten Staaten von Amerika sowie den mittleren Bundesstaaten wie beispielsweise Zacatecas, San Luís Potosí und Michoacán und den dort gelegenen Großstädten wie Tijuana, Ciudad Juarez, Reynosa, Monterrey, Torreon und Chihuahua, aber keineswegs auf diese beschränkt.  

Sofern eine Reise in die nördlichen und mittleren Landesteile erforderlich ist, ist es ratsam, sich vor Ort über möglicherweise erforderliche Verhaltensmaßnahmen zu erkundigen (beispielsweise über bestimmte Stadtteile, die man ggf. insbesondere nachts meiden sollte o.Ä.).  

Die Sicherheitslage in der Wirtschafts- und Universitätsmetropole Monterrey hat sich aufgrund der Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Drogenbanden seit Ende 2009 erheblich verschärft. Bei diesen Auseinandersetzungen kommen auch Unbeteiligte zu Schaden. Die Verschärfung der Lage hat bei den dort lebenden Deutschen zu einer Beschränkung der Bewegungsfreiheit und Anpassung an die gespannte Situation geführt; die Zahl der deutschen Studenten an den Universitäten von Monterrey ist stark zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund wird bei Aufenthalten im Großraum der Stadt Monterrey zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.  

Das gilt auch für das Seebad Acapulco. Nach Festnahme oder Tod führender Mitglieder des Beltran-Leyva-Kartells kommt es dort derzeit zu vermehrten Nachfolgekämpfen mit Morden und Schießereien in den Straßen.  

 

In Mexiko sollten ausschließlich Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder telefonisch bestellte benutzt werden. Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber ein beachtliches Risiko, entführt und/oder ausgeraubt zu werden.  

Bei Fahrten mit der Untergrundbahn sollten Geld und Wertsachen nicht sichtbar am Körper getragen werden. Aber Achtung: Manche Diebe sind auch auf den Diebstahl von verdeckt getragenen Gürteltaschen spezialisiert!  

 

Weitere Hinweise für Ihre Sicherheit:  

• Achten Sie bei Menschenansammlungen und am Flughafen, auf Bahnhöfen, Bushaltestellen und U-Bahnstationen in Mexiko-Stadt besonders gut auf Ihre Wertgegenstände und Ihr Gepäck.  

• Leisten Sie Anweisungen von Ordnungspersonal Folge und verhalten Sie sich zurückhaltend.  

• Sollten Sie Opfer eines Überfalls werden, leisten Sie keinerlei Gegenwehr, da die Täter sofort von ihren Waffen Gebrauch machen!  

• Vermeiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Fahrten mit dem Pkw. Auch sollten Reisen mit dem Bus nur am Tage durchgeführt werden. Bei Überlandfahrten sollten Sie nicht anhalten, wenn Ihnen am Straßenrand die Bitte um Pannenhilfe signalisiert wird. In solchen Fällen informieren Sie besser die Polizei an der nächsten Polizeiwache oder Tankstelle über den Notfall.  

• Vermeiden Sie einsame Haltestellen bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.  

• Auf Fahrten als Anhalter sollten Sie unbedingt verzichten. Auch sollten Anhalter grundsätzlich nie mitgenommen werden.  

• Verzichten Sie auf auffälligen (Mode-) Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit.  

• Vorsicht an Geldautomaten: Nutzen Sie möglichst nur Geldautomaten, die sich innerhalb von gesicherten Gebäuden wie z.B. Banken, Hotels oder Einkaufszentren befinden. Achten Sie aber auch dort auf Personen in Ihrer unmittelbaren Umgebung, die Sie vielleicht ausspähen oder Ihnen folgen. Es hat bereits Überfälle mit Todesfolge an Geldautomaten auch auf deutsche Staatsangehörige gegeben.  

• Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten im Hotelsafe deponiert werden. Kopien dieser Dokumente sollten in elektronischer Form hinterlegt werden, so dass sie im Bedarfsfalle abgerufen werden können.  

• Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht an entsprechend markierten Bordsteinen (Parkverbot!), da es dort abgeschleppt wird und nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden kann. Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.  

• Fahren Sie im Pkw nur mit geschlossenen Fenstern und verriegeln Sie die Türen.  

• Legen Sie keine Taschen etc. sichtbar auf die Autositze, sondern verstauen Sie diese unter den Sitzen oder im Kofferraum.  

• Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit (also beispielsweise auf der Straße) ist in ganz Mexiko verboten und wird mit Geldstrafe/Gefängnis geahndet.  

• Achten Sie als Autofahrer oder Fußgänger - auch wenn die Ampel für Sie "grün" anzeigt - immer trotzdem auf vorbeifahrende Fahrzeuge.  

 

Reisen über Land  

 

Bei Überlandreisen mit dem eigenen Pkw ist es in der Vergangenheit zu Raubüberfällen gekommen. Es wird dringend dazu geraten, nur während des Tages zu reisen und Nachtfahrten in jedem Fall zu vermeiden. Zudem sollte, auch bei Fahrten auf Autobahnen, nur Halt an belebten Rastplätzen und Tankstellen gemacht werden. Der Stopp an kleinen Haltebuchten sollte vermieden werden.  

Individualreisen in entlegene Gebiete sollten nicht ohne professionelle Führung unternommen werden. Es sollte generell darauf geachtet werden, dass der Reiseleiter oder Fremdenführer im Besitz eines offiziellen Ausweises von SECTUR (mexikanisches Tourismusministerium) ist.  

 

Naturkatastrophen  

 

In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und in der Folge mit starken Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden.  

Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.  

 

 

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige  

Reisedokumente  

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:  

Reisepass: Ja  

Vorläufiger Reisepass: Ja  

Personalausweis: Nein  

Vorläufiger Personalausweis: Nein  

Kinderreisepass: Ja  

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein  

Anmerkungen:  

Reisedokumente müssen noch sechs Monate, mindestens jedoch für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.  

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.  

 

Visum  

 

Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach  

Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Diese erhalten sie während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.  

 

Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z. B. gegen Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.  

Am 9.11.2012 ist in Mexiko ein neues Ausländergesetz (Ley de Migración) in Kraft getreten. Dieses beinhaltet u.a. neue Regelungen zu folgenden Themenkreisen:  

Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen:  

Es ist nicht mehr möglich, nach Einreise beispielsweise als Tourist einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszwecke (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen. Dieser muss zukünftig bei den mexikanischen Auslandsvertretungen außerhalb Mexikos beantragt werden.  

 

Reisen von Minderjährigen:  

 

Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, müssen bis 23. Januar 2014 keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder -teile mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und mit Kopien der Pässe der Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu führen.  

Voraussichtlich ab dem 24. Januar 2014 benötigen alleinreisenden Minderjährige, die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, für die Ausreise aus Mexiko eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies kann nur bei einem Notar unterzeichnet werden und muss mit Apostille und offizieller Übersetzung versehen werden.  

Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración (Anschrift s. o.).  

Erwerbstätigkeit / Menschenrechtsverteidiger  

Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss.  

Ausländische Menschenrechtsverteidiger benötigen, falls sie in Mexiko aktiv werden wollen, eine derartige spezielle Aufenthaltserlaubnis. Die mexikanischen Behörden haben jüngst angekündigt, die geltende Rechtslage strikter als in der Vergangenheit umsetzen zu wollen.  

Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbs- oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.  

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.  

 

Besondere Zollvorschriften  

 

Zollfrei dürfen eingeführt werden: bis zu 3 Liter alkoholische Getränke, bis zu 6 Liter Wein, 200 Zigaretten/25 Zigarren/200 g Tabak, 12 Filme, Geschenke bis zu einem Wert von 300 US$.  

Verboten ist die Einfuhr von Lebensmitteln sowie die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Korallen und Kakteen.  

 

 

Besondere strafrechtliche Vorschriften  

Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge 10 Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.  

Menschenrechtsbetätigungen, z. B. in Chiapas, Guerrero und Oaxaca, bedürfen einer besonderen Genehmigung (siehe auch Erwerbstätigkeit/Menschenrechtsverteidiger). Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten von Ausländern, wie z. B. die Teilnahme an bestimmten politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.  

Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMT, bzw. FM 2/3). Man sollte seine mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit bei sich führen, damit man nachweisen kann, dass man sich legal im Land aufhält, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man von der Einwanderungsbehörde zunächst in Gewahrsam genommen wird, bis man seinen legalen Aufenthalt nachweisen kann.  

Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Strafe (Geld-/Gefängnisstrafe) gestellt; dies gilt auch für den Versuch der Mitnahme aus Mexiko nach Deutschland. Auch zum Verkauf angebotene Pflanzen können unter Artenschutz stehen.  

Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online anzuzeigen ( Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.df.gob.mx ). Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache im zuständigen "Ministerio Público", kann aber unter Umständen das Verfahren dort erheblich erleichtern, weil alle relevanten Informationen dort bereits vorliegen.  

Es gibt darüber hinaus in Mexiko-Stadt, wie auch in anderen Landesteilen, die Möglichkeit, sich direkt an auf Touristen spezialisierte Polizeidienststellen zu wenden. Diese nennen sich Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista und sind in Mexiko-Stadt u.a. unter folgenden Anschriften zu finden:  

- Calle Amberes 54, esquina Londres, Zona Rosa, Delegación Cuauhtémoc, Tel. +52 5345 5382  

- Calle Victoria 76, e/ Luis Moya y Revillagigedo, Col. Centro, Delegación Cuauthémoc, Tel. +52 5346 8724  

- Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco, Delegación Miguel Hidalgo, Tel.: +52 5531 7449.  

Dort können Anzeigen direkt aufgegeben werden, es gibt Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen.  

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Haftungsausschluss  

 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.  

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.  

 

Auswärtiges Amt  

Bürgerservice  

Arbeitseinheit 040  

D-11013 Berlin  

Tel.: +49 30 1817 2000  

Fax: +49 30 1817 51000